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Auszüge aus dem Grundgesetz
Artikel 1 (1)
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 3 (3)
Niemand darf wegen ... seiner religiösen ... Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden.
Artikel 4 (1)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen
und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Artikel 4 (2)
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 33 (3)
Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit
zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen. |
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